Verpackungslizenz? Was ist das denn?

Damit Verpackungsabfälle möglichst vermieden werden können sind Unternehmer dazu verpflichtet, Verpackungen zu sammeln, wiederzuverwenden oder zu recyceln. In Österreich nennt man diese Regelung “Verpackungsverordnung”, in Deutschland jedoch wird es “Verpackungslizenz” genannt.

Betroffen von der VVO ist also jeder Unternehmer, der in Österreich Verpackungen in Verkehr setzt, so auch Kleinunternehmen. Zu diesen gibt es aber einer besondere Regelung. Mehr dazu weiter unten.

Was gilt denn als Verpackung?

Als Verpackungen gelten aus verschiedenen Stoffen hergestellte Packmittel, Packhilfsmittel, Paletten zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Bitte informiere dich deshalb immer im Vorfeld ganz genau über die Begriffsbestimmung. Ein Sammel- und Verwertungssystem gibt dir da ausreichende Informationen. Eine Liste dieser Firmen findest du weiter unten als Link.

Weiteres werden Verpackungen nicht nur Transport-, Verkaufs- und Serviceverpackungen zugeordnet, sondern auch der Einteilung in Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen. 

 

Verpackungsmaterial

Haushaltsverpackungen

Als Haushaltsverpackungen gelten Verpackungen:

  • mit einer Fläche bis einschließlich 1,5 m²
  • Hohlkörper mit einem Nennvolumen bis einschließlich 5 Liter
  • expandiertes Polystyrol (EPS – zB Styropor) bis einschließlich 0,15 kg
  • Serviceverpackungen, Tragetaschen und Knotenbeutel
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe und Seidenpapier.

Gewerbliche Verpackungen

Als gewerbliche Verpackungen gelten:

  • Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind
  • Transportverpackung
  • Trayfolien
  • Paletten
  • Umreifungs- und Klebebänder

Da eine Auflistung der Pflichter bei gewerblichen Verpackungen den Rahmen sprengen würden, kannst du sie hier nachlesen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat du nun 3 verschiedene Möglichkeiten:

Du machst es selbst. (Selbsterfüller)

Hierzu gibt es aber einen wichtigen Hinweis: Die Selbsterfüllerregelung kann nur für jenen Anteil einer Produktgruppe angewendet werden, der für gewerbliche Verpackungen in der Verpackungsabgrenzungs ausgewiesen ist. Für Haushaltsverpackungen gilt dies jedoch nicht.

Selbsterfüller heißt, dass man kein anderes Sammel- und Verwertungssystems für gewerbliche Abfälle beauftragt, sondern dies selber in die Hand nimmt. Dazu muss ein Nachweis erbracht werden. Wenn du Selbsterfüller sein möchtest, solltest du folgende Maßnahmen treffen: 

  • Rücknahmemaßnahmen treffen
  • Letztverbraucher über die Rückgabe und Rückgabemöglich-keiten informieren
  • Alle gewerblichen Verpackungen nachweislich wiederzuverwenden bzw. zurückzunehmen und zu verwerten
  • Wenn du nicht alle Verpackungen zu 100% zurück nehmen kannst, einem Sammel- und Verwertungssystem rückwirkend die fehlenden Stückzahlen angeben und die Lizenz zu entrichten.  

Kauf von lizenzierten Verpackungen

Einige Verpackungshändler bieten schon vorlizenzierte Verpackungen an. Indem du diese einkaufst, entfällt für dich die Verpackungslizenz, sodass du dafür lediglich einen Nachweis dieses Händlers benötigst. Diesen Nachweis musst du dann 7 Jahre aufbewahren und bei Aufforderung der Behörde diese vorlegen können.

Übertragung der Verpflichtung auf ein Sammel- und Verwertungssystem

Damit du keine Verpackungen sammeln, wiederzuverwenden oder recyceln musst, kannst du damit auch ein Sammel- und Verwertungssystem dafür beauftragen. Dafür leistet du eine Abgabe und diese nennt man dann die Verpackungslizenz.

Eine Liste aller Sammel- und Verwertungsysteme in Österreich findest du HIER.

Verpackungsmaterial

Nun zu den Kleinunternehmen….

Indem Unternehmer den unten genannten Schwellenwert nicht überschreiten, gelten sie als Kleinstabgeber. Falls sie zudem den Gesamtumsatz von € 730.000,- nicht übersteigen.

Papier, Pappe, Karton, Wellpappe 300 kg
Glas 800 kg
Metalle 100 kg
Kunststoffe 100 kg
Holz 100 kg
alle übrigen Packstoffe 50 kg
Verpackungsmenge Kleinstabgeber

Da Kleinstabgeber eine wesentlich geringere Menge an Verpackungen in Umlauf bringen, besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Entpflichtung bei einem Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Verpackungen. Dazu haben die meisten Firmen eine Pauschale eingerichtet, aber wie bereits erwähnt kannst du als Kleinunternehmen auch Verpackungen bereits in entpflichteter Form bei Lieferanten beziehen.

Nun verrate mir doch wie du deine Verpackungen sammlenst, wiederverwendest oder recycelst. Du bist noch Neuling auf diesem Gebiet und möchtest mehr darüber erfahren?

Dann lade dir mein Freebie zum Thema “Verpackungslizenz” HIER herunter oder komm in meine Gruppe Flow and Strategie“.

Damit Verpackungsabfälle möglichst vermieden werden können sind Unternehmer dazu verpflichtet, Verpackungen zu sammeln, wiederzuverwenden oder zu recyceln. In Österreich nennt man diese Regelung “Verpackungsverordnung”, in Deutschland jedoch wird es “Verpackungslizenz” genannt.

Betroffen von der VVO ist also jeder Unternehmer, der in Österreich Verpackungen in Verkehr setzt, so auch Kleinunternehmen. Zu diesen gibt es aber einer besondere Regelung. Mehr dazu weiter unten.

Was gilt denn als Verpackung?

Als Verpackungen gelten aus verschiedenen Stoffen hergestellte Packmittel, Packhilfsmittel, Paletten zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Bitte informiere dich deshalb immer im Vorfeld ganz genau über die Begriffsbestimmung. Ein Sammel- und Verwertungssystem gibt dir da ausreichende Informationen. Eine Liste dieser Firmen findest du weiter unten als Link.

Weiteres werden Verpackungen nicht nur Transport-, Verkaufs- und Serviceverpackungen zugeordnet, sondern auch der Einteilung in Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen. 

 

Verpackungsmaterial

Haushaltsverpackungen

Als Haushaltsverpackungen gelten Verpackungen:

  • mit einer Fläche bis einschließlich 1,5 m²
  • Hohlkörper mit einem Nennvolumen bis einschließlich 5 Liter
  • expandiertes Polystyrol (EPS – zB Styropor) bis einschließlich 0,15 kg
  • Serviceverpackungen, Tragetaschen und Knotenbeutel
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe und Seidenpapier.

Gewerbliche Verpackungen

Als gewerbliche Verpackungen gelten:

  • Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind
  • Transportverpackung
  • Trayfolien
  • Paletten
  • Umreifungs- und Klebebänder

Da eine Auflistung der Pflichter bei gewerblichen Verpackungen den Rahmen sprengen würden, kannst du sie hier nachlesen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat du nun 3 verschiedene Möglichkeiten:

Du machst es selbst. (Selbsterfüller)

Hierzu gibt es aber einen wichtigen Hinweis: Die Selbsterfüllerregelung kann nur für jenen Anteil einer Produktgruppe angewendet werden, der für gewerbliche Verpackungen in der Verpackungsabgrenzungs ausgewiesen ist. Für Haushaltsverpackungen gilt dies jedoch nicht.

Selbsterfüller heißt, dass man kein anderes Sammel- und Verwertungssystems für gewerbliche Abfälle beauftragt, sondern dies selber in die Hand nimmt. Dazu muss ein Nachweis erbracht werden. Wenn du Selbsterfüller sein möchtest, solltest du folgende Maßnahmen treffen: 

  • Rücknahmemaßnahmen treffen
  • Letztverbraucher über die Rückgabe und Rückgabemöglich-keiten informieren
  • Alle gewerblichen Verpackungen nachweislich wiederzuverwenden bzw. zurückzunehmen und zu verwerten
  • Wenn du nicht alle Verpackungen zu 100% zurück nehmen kannst, einem Sammel- und Verwertungssystem rückwirkend die fehlenden Stückzahlen angeben und die Lizenz zu entrichten.  

Kauf von lizenzierten Verpackungen

Einige Verpackungshändler bieten schon vorlizenzierte Verpackungen an. Indem du diese einkaufst, entfällt für dich die Verpackungslizenz, sodass du dafür lediglich einen Nachweis dieses Händlers benötigst. Diesen Nachweis musst du dann 7 Jahre aufbewahren und bei Aufforderung der Behörde diese vorlegen können.

Übertragung der Verpflichtung auf ein Sammel- und Verwertungssystem

Damit du keine Verpackungen sammeln, wiederzuverwenden oder recyceln musst, kannst du damit auch ein Sammel- und Verwertungssystem dafür beauftragen. Dafür leistet du eine Abgabe und diese nennt man dann die Verpackungslizenz.

Eine Liste aller Sammel- und Verwertungsysteme in Österreich findest du HIER.

Verpackungsmaterial

Nun zu den Kleinunternehmen….

Indem Unternehmer den unten genannten Schwellenwert nicht überschreiten, gelten sie als Kleinstabgeber. Falls sie zudem den Gesamtumsatz von € 730.000,- nicht übersteigen.

Papier, Pappe, Karton, Wellpappe 300 kg
Glas 800 kg
Metalle 100 kg
Kunststoffe 100 kg
Holz 100 kg
alle übrigen Packstoffe 50 kg
Verpackungsmenge Kleinstabgeber

Da Kleinstabgeber eine wesentlich geringere Menge an Verpackungen in Umlauf bringen, besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Entpflichtung bei einem Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Verpackungen. Dazu haben die meisten Firmen eine Pauschale eingerichtet, aber wie bereits erwähnt kannst du als Kleinunternehmen auch Verpackungen bereits in entpflichteter Form bei Lieferanten beziehen.

Nun verrate mir doch wie du deine Verpackungen sammlenst, wiederverwendest oder recycelst. Du bist noch Neuling auf diesem Gebiet und möchtest mehr darüber erfahren?

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Hey, ich bin…

…Simone.

Ich begleite kreative und bewusste Frauen in ihre Selbstständigkeit und in den Erfolg mit ihrem Herzensbusiness.

Mein Ziel ist es, deine einzigartige “Perle” – dein Talent, deine Gabe – zu bergen und sichtbar zu machen, damit dein volles Potenzial entfaltet werden kann.

Werte wie Klarheit, Authentizität, Herzlichkeit, nachhaltiger Businessaufbau und Wirtschaftlichkeit sind meine wichtigsten Leitsätze. Sie fließen ebenso wie Kreativität und Out-of-the-Box-Denken in meine Trainings mit ein.

Ich begleite dich mit der richtigen Mischung aus Feng Shui, Business Strategien, Spiritualität und kreativen Tools, um deinen Traum vom eigenen Business zu verwirklichen.

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